T.O.M. 25.04.2025
Wahrnehmungsvertrag abschließen Version 18.3.0
Abschließen eines Wahrnehmungsvertrages

Wenn Sie noch keinen Wahrnehmungsvertrag mit der VG WORT abgeschlossen haben, können Sie das jetzt machen:


Urheber, die im T.O.M.-Meldesystem registriert sind
Falls Sie bereits im Meldesystem T.O.M. registriert sind, müssen Sie sich unter dem Menüpunkt "Einloggen" einloggen und danach den Menüpunkt "Vertragsabschluss" -> "Wahrnehmungsvertrag abschließen" auswählen.


Verlage, die im T.O.M.-Meldesystem registriert sind
Für Verlage mit bestehender Registrierung im Meldesystem T.O.M. gibt es im Moment keine Möglichkeit über das System einen Wahrnehmungsvertrag abzuschließen. Bitte wenden Sie sich an personendaten@vgwort.de.


Urheber und Verlage, die noch nicht im T.O.M.-Meldesystem registriert sind
Falls Sie noch nicht im Meldesystem T.O.M. registriert sind, können Sie sich unter dem Menüpunkt "Vertragsabschluss" registrieren. Im Rahmen der Registrierung wird ein Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen, falls Sie nicht ausschließlich für die Bereiche "Wissenschaft" und/oder "Texte im Internet" melden möchten..