T.O.M. 25.04.2024
Auflistung nicht verteilbarer Einnahmen an Urheber Version 17.3.0
Als nicht verteilbar gelten Einnahmen, die aufgrund von fristgemäßen Meldungen der Berechtigten, Auskünften der Nutzer oder sonstigen Erfassungsverfahren konkreten Werken und Nutzungen individuell zugeordnet werden können, aber bei denen jedoch der Berechtigte nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Geschäftsjahres, in dem die Einnahmen eingezogen und individuell zugeordnet wurden, festgestellt oder ausfindig gemacht werden konnte.

Wenn Sie Fragen haben, verwenden Sie bitte die bekannten Kontaktwege.

Wenn Sie sich selbst in der Auflistung finden, dann wählen Sie das/die Werk/e aus und betätigen Sie die Schaltfläche "Ausschüttung beanspruchen".

Sollten Sie unter Ihrem Namen keine Suchergebnisse erhalten, können Sie im Feld "Nachname des Urhebers" "Unbekannt" eingeben. Bitte schränken Sie die Suchergebnisse in diesem Fall durch die Angabe weiterer Suchwörter in den anderen Feldern weiter ein (bspw. im Feld "Titel des Werks/Beitrags").
Suchkriterien
*